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Dies & das
von Roderic Schuchart am 23.05.08

© chaouki
Geklagt hatte der Autor Peter Leuschner, der die Auffassung vertrat, Schenkel hätte von einigen seiner Sachbücher abgeschrieben.
In dem Urteil wurde Leuschner zwar zugestanden, dass einige Pasagen bzw. Szene- und Handlungselemente übernommen wurden. Doch im Gesamten fielen diese nicht so ins Gewicht als dass man von einer Urheberrechtsverletzung sprechen könne.
Hintergrund ist, dass sich sowohl Schenkels Roman als auch Leuschners Sachbücher auf einen bis heute ungeklärten sechsfachen Mord auf einem oberbayerischen Bauernhof beziehen.
Permalink: Urteil: Tannöd kein Plagiat
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Wong
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